Das neue EU-Biosiegel
Seit 1. Juli gilt das neue EU-Biosiegel auch in Deutschland. Nach den Vorstellungen der Initiatoren soll es künftig mehr Transparenz bei Bioprodukten ermöglichen. Ab Juli 2010 ist es Pflicht für alle vorverpackten Biolebensmittel. Momentan gilt für die herstellenden Unternehmen noch eine Schonfrist bis 1. Juli 2012. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die Verpackung mit dem neuen EU-Biosiegel ausgestattet sein. Das grüne Logo in Form eines Blattes darf künftig nur getragen werden, wenn die Produkte die EU-Verordnung, die in Bezug auf die biologische Landwirtschaft gilt, einhalten. Demnach müssen mindestens 95 Prozent aller Iandwirtschaftlich erzeugten Inhaltsstoffe aus biologisch und ökologisch kontrollierter Produktion stammen.
Des Weiteren müssen die Produkte, die das neue EU-Biosiegel tragen, das offizielle Kontrollprogramm erfolgreich durchlaufen haben. Auch bei den Angaben, die auf der Verpackung getätigt werden, gilt es Anforderungen zu erfüllen. So müssen sich auf dieser der Name des Erzeugers, Verarbeiters oder Großhändlers finden. Außerdem muss auf jeder Verpackung die Codenummer der Kontrollstelle zu finden sein. Künftig soll das EU-Biosiegel vor allem den Kauf von Bioprodukten in anderen EU-Ländern erleichtern.

