Artikel-Schlagworte: „Codenummer der Kontrollstelle“

Das neue EU-Biosiegel

Seit 1. Juli gilt das neue EU-Biosiegel auch in Deutschland. Nach den Vorstellungen der Initiatoren soll es künftig mehr Transparenz bei Bioprodukten ermöglichen. Ab Juli 2010 ist es Pflicht für alle vorverpackten Biolebensmittel. Momentan gilt für die herstellenden Unternehmen noch eine Schonfrist bis 1. Juli 2012. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die Verpackung mit dem neuen EU-Biosiegel ausgestattet sein. Das grüne Logo  in Form eines Blattes darf künftig nur getragen werden, wenn die Produkte die EU-Verordnung, die in Bezug auf die biologische Landwirtschaft gilt, einhalten. Demnach müssen mindestens 95 Prozent aller Iandwirtschaftlich erzeugten Inhaltsstoffe aus biologisch und ökologisch kontrollierter Produktion stammen. Diesen Beitrag weiterlesen »

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